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Rechungslegung im ÖGB und den Gewerkschaften

Durch das am 1. Juli 2002 in Kraft getretene Vereinsgesetz und der bestehenden Einnahmen/Ausgabenrechnung beim ÖGB und den Gewerkschaften wurde ein erweiterter Jahresabschluß per 31.12.2005 verpflichtend.

MVZV ist das Mitgliederevidenz und Zahlungsverbuchungssystem des ÖGB und seiner Gewerkschaften. Der erweiterte Jahresabschluß erfordert unter anderem, neben der Gewinn- und Verlustrechnung, eine Bewertung der ausständigen Zahlungen der Mitglieder. Zahlungen müssen daher entsprechend wirtschaftsprüfungsgerecht nachvollziehbar verbucht und bewertet werden. Das dafür verwendete Evidenzsystem MVZV muß entsprechend der neuen Abläufe und Anforderungen angepaßt und erweitert werden. Die betroffenen Geschäftsprozesse des ÖGB und der Gewerkschaften müssen dem neuen Ablauf entsprechend verändert werden.
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